Gilt das BFSG für mich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Dieser Leitfaden zeigt in wenigen Minuten, ob Ihre Website betroffen ist und was zu tun ist.
1. Betroffene Unternehmen
Das BFSG erfasst Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Im Web betrifft das insbesondere Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kontaktformulare mit Vertragsanbahnung, Banken, Versicherungen, Telekommunikation sowie E-Books und Apps.
Kleinstunternehmen-Ausnahme: Dienstleister, die weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben, sind von der Dienstleistungspflicht ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht für Produkthersteller.
2. Anforderungen
Technischer Maßstab ist die EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist: Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formulare, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, korrekte Sprach- und Strukturauszeichnung – und eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit.
3. Bußgelder und Risiken
| Risiko | Rahmen |
|---|---|
| Bußgeld nach BFSG (Deutschland) | bis 100.000 € |
| Abmahnungen durch Verbände | Kosten + Unterlassung |
| Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland | rund 9 % der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt) |
4. Ihr Fahrplan
- Betroffenheit klären (Abschnitt 1).
- Website technisch prüfen – der kostenlose Schnelltest zeigt den Stand in rund einer Minute.
- Funde nach Schweregrad beheben, kritische zuerst.
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
- Monatlich erneut prüfen, denn jede Änderung kann neue Barrieren einführen.
Automatisierte Prüfung nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549. Erkennt typischerweise 30–50 % aller Barrieren. Keine Rechtsberatung, keine Zertifizierung.