Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen sind unsicher, ob ihre Website betroffen ist. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen in fünf Minuten.
Wer fällt unter das BFSG?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – das betrifft viele Websites mit Online-Funktionen. Dazu zählen insbesondere:
- Online-Shops und Buchungssysteme (auch Terminbuchung bei Ärzten, Friseuren oder Hotels)
- Websites mit Kontaktformularen, die Verträge anbahnen
- Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter
- Anbieter von E-Books, Apps und Software für Verbraucher
Eine Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen: Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Wer als Kleinstunternehmen Dienstleistungen anbietet, ist von der Dienstleistungspflicht befreit. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht für Hersteller von Produkten – und wer wächst, verliert sie.
Welche Anforderungen gelten?
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) basiert. Praktisch bedeutet das unter anderem:
- Alle Bilder brauchen Alternativtexte
- Formularfelder brauchen Beschriftungen
- Texte brauchen ausreichenden Farbkontrast
- Die Seite muss vollständig per Tastatur bedienbar sein
- Die Sprache der Seite muss technisch ausgezeichnet sein
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Dazu kommt das Abmahnrisiko durch Verbände.
Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland: rund 9 % der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt).
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt (siehe oben).
- Lassen Sie Ihre Website technisch prüfen – unser kostenloser Schnelltest zeigt Ihnen in rund einer Minute, welche Barrieren unser automatischer Test auf bis zu 3 Seiten Ihrer Website findet.
- Beheben Sie die Funde nach Schweregrad: Kritische Barrieren zuerst.
- Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Prüfen Sie regelmäßig – jede Änderung an der Website kann neue Barrieren einführen.
Automatisierte Prüfungen erkennen typischerweise 30 bis 50 Prozent aller Barrieren – ein schneller, günstiger erster Schritt. Für die vollständige Konformität empfiehlt sich zusätzlich eine manuelle Prüfung. Keine Rechtsberatung.